Der Strom kommt stets aus der Steckdose, allerdings oft zu verschiedenen Preisen. Vor allem zurzeit scheinen die Energiekosten aufgrund der Gaskrise in Deutschland und dem anstehenden Winter zu explodieren. Viele Verbraucher machen sich Sorgen über die stetig steigenden Preise und ziehen oftmals einen Wechsel des Stromanbieters in Betracht. Vergleichsportale helfen dabei, schnell den besten Anbieter zu finden. Der Umstieg auf einen günstigeren Vertrag ist in der Regel einfach und hilft, Stromkosten zu sparen. Auf diese Weise lassen sich Haushaltskosten über das Jahr hinweg deutlich reduzieren.
Strompreisanstieg
Zunächst betrifft der generelle Anstieg der Strompreise nicht jeden gleichermaßen. Manche Kunden haben einen Stromvertrag mit Preisgarantie. Der Kunde zahlt in diesem Fall nur bei Anstieg der Steuern, Abgaben oder Netzentgelte. Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren sind die CO₂-Abgaben leicht gestiegen. Regionale Netzentgelte erhöhen sich im bundesweiten Schnitt um vier Prozent. Lediglich die Umlage für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) ist dieses Jahr von 6,5 Cent auf 3,7 Cent pro kWh (netto) herabgesetzt worden. Zum 1. Juli wurde die EEG-Umlage vollständig aufgrund einer Entscheidung der Bundesregierung gestrichen. Die Umlage musste bis dahin von privaten und gewerblichen Stromkunden bezahlt werden. Einige Anbieter haben Preissenkungen angekündigt, ob dies sich auf die Stromrechnung erheblich auswirkt und beim Abnehmer ankommt, ist fraglich. Laut Experten der Energiebranche reiche der Wegfall der Umlage nicht für einen Ausgleich der starken Preisanstiege für den Strom in den letzten Monaten aus. Die Änderung macht sich hauptsächlich bei gewerblichen Kunden bemerkbar und wird sich bei privaten Abnehmern, aufgrund der vereinbarten Abschläge, erst in der Jahresabrechnung zeigen. Privatkunden zahlen im Vergleich zum Jahr 2000 mehr als das Doppelte für ihren Strom. Zudem stieg der Verbrauch durch die Coronazeit deutlich, da mehr Zeit mit Homeoffice und Homeschooling in den eigenen vier Wänden verbracht wurde.
Schnell den Stromanbieter wechseln
Abnehmer haben die Möglichkeit, mit einem schnellen Wechsel des Anbieters Preisanstiegen entgegenzuwirken und Stromkosten zu sparen. Kunden sollten dabei auch Lieferanten, die weiter weg von dem eigenen Wohnort sitzen, in Betracht ziehen. Falls bei dem Wechsel etwas schiefläuft, wird die Stromversorgung durch den alten Anbieter gewährleistet. Bei einem geplanten Wechsel sollte schnell gehandelt werden, da die Preise rasant ansteigen und manche Stromanbieter keine Neukunden für eine Neuberechnung der Tarife mehr aufnehmen.
Alternative Anbieterwechsel: Tarifwechsel beim Stromversorger
Ein Blick auf die letzten Stromrechnungen und die Webseite des Anbieters kann sich bezahlt machen. Vergleichen Sie Ihren aktuellen Vertrag mit Preisen anderer Tarife Ihres Stromlieferanten. Die Modelle der Verträge unterscheiden sich in Herkunft des Stroms, Zusatzangeboten und Bezahlung sowie die Vertragslaufzeit. Ein Vergleich hilft Verbrauchern häufig einen günstigeren Tarif zu entdecken. Die Grundversorgung ist in der Regel der teuerste Tarif und wird meist als GVV abgekürzt. Falls Sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, besteht bei Ihnen im Falle eines Tarifwechsels das größte Potenzial, Stromkosten zu senken.
Vergleichsportale für Strom-Anbieterwechsel
Haben Sie das preiswerteste Angebot Ihres Stromlieferanten ermittelt, lässt sich im Internet schnell ein günstigerer Anbieter finden. Zahlreiche Vergleichsportale bieten kostenlose Vergleiche von über 1.000 Stromlieferanten bundesweit an. Sie müssen lediglich einige Angaben machen, um von einem Online-Rechner die billigsten Stromversorger vorgeschlagen zu bekommen. Achten Sie allerdings auf Voreinstellungen der Suche und berichtigen Sie diese bei Notwendigkeit, für möglichst passende Angebote entsprechend Ihrer Bedürfnisse. Internetportale können in dieser Hinsicht wenig übersichtlich sein, daher ist Vorsicht geboten. Portale verdienen an der Vermittlung von Verträgen und lassen manche Anbieter daher weg. Vergleichen Sie deshalb am besten die Ergebnisse mehrerer Portale und recherchieren Sie die Webseite des ausgewählten Lieferanten. Die Bundesnetzagentur plant, Gütesiegel für solche Vergleichsportale einzuführen, um den Markt für Kunden transparenter zu machen.
Wechselbonus beachten
Oft verrechnen die Vergleichsportale einen Wechselbonus in den Strompreis. Der kalkulierte Preis gilt in diesem Fall nur für das erste Jahr nach dem Strom-Anbieterwechsel, im zweiten Jahr erhöht sich der Betrag nach Wegfallen des Bonus zum Teil drastisch. Falls Sie nicht jedes Jahr an einem Anbieterwechsel interessiert sind, sollten Sie die Preise ohne den Bonus vergleichen. Bei einem regelmäßigen Wechsel des Versorgers aufgrund von Rabatten sollten Sie als Abnehmer Ihre Daten beim Altanbieter löschen lassen. Lieferanten haben in der Vergangenheit regelmäßig Kundendaten ausgetauscht, um die sogenannten „Bonusjäger“ als Neukunden nicht mehr anzunehmen.
Die Verbraucherschutzzentrale sieht Verträge mit Vorauszahlungen kritisch, da im Falle einer Insolvenz des Anbieters das Geld nur schwer zurückzufordern ist. Am besten zahlen Sie Ihren Versorger in monatlichen Teilbeträgen. Billige Stromanbieter berechnen laut Verbraucherschützern einen zu hohen Stromverbrauch bei Abschlagszahlungen. Nach der neuen Gesetzgebung sind diese dazu verpflichtet, die Abschläge anhand des tatsächlichen Verbrauchs zu ermitteln. Als Verbraucher sollten Sie daher ihren Stromverbrauch in etwa kennen.
Kündigungsfrist einhalten
Oft müssen Verbraucher Ihren alten Stromvertrag zu einem bestimmten Stichtag im Jahr kündigen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Vor dem Stichtag gibt es eine Kündigungsfrist, die meist mehrere Wochen beträgt. Wenn Sie einen Wechsel des Stromlieferanten planen, sollten Sie daher rechtzeitig aktiv werden. Kündigt Ihr Anbieter eine Preiserhöhung an, haben Sie die Option, den Vertrag innerhalb einer kurzen Frist nach Erhalt des Schreibens aufzulösen. Seit März 2022 gelten neue Gesetze, die die Verträge verbraucherfreundlicher machen. Die Kündigungsfrist darf nur maximal einen Monat und nicht mehr drei betragen. Läuft die Mindestvertragslaufzeit ab, sind automatische Vertragsverlängerungen nicht mehr zulässig und der Verbraucher hat das Recht zu einem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen.
Im Falle einer Insolvenz oder einer außerordentlichen Kündigung des Unternehmens übernimmt der örtliche Grundversorger die Stromlieferung.
Wechselservice der Anbieter
Der Vorgang des Anbieterwechsels gestaltet sich deutlich einfacher als die Suche selbst. Der ausgewählte Versorger kontaktiert den alten Anbieter, kündigt den Vertrag und liefert die Stromversorgung zum vereinbarten Zeitraum. Kunden müssen am Stichtag lediglich den Stromzählerstand ablesen und diesen den beiden Versorgungsunternehmen mitteilen.